Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Siegelvergaben der Branchenleitsysteme

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Siegelvergaben der Branchenleitsysteme. Diese Siegel werden von der

Busche Verlagsgesellschaft mbH
Schleefstraße 1, 44287 Dortmund
Tel. +49 231 44477-0, Fax: +49 231 44477-77
E-Mail: info@busche.de

vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Großpietsch, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 6793 (nachfolgend „BUSCHE“), vergeben.

a. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen der Auftraggeberin die Leistung vorbehaltlos ausführen.

b. Die Busche Verlagsgesellschaft mbH zeichnet im Rahmen ihrer Branchenleitsysteme Betriebe für ihre Nachhaltigkeitsleistung mit einem Siegel aus.

c. Die erforderlichen Daten zur Ermittlung der Nachhaltigkeitsleistung eines Betriebs werden mithilfe eines Leitfadens in Selbstevaluation vom jeweiligen Betrieb dokumentiert. Diesen Leitfaden stellt BUSCHE der Auftraggeberin zur Verfügung.

d. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, das Siegel-Logo ausschließlich im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten zu Werbezwecken zu nutzen.

e. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, im Rahmen der Selbstevaluation wahrheitsgemäße Angaben im Leitfaden zu machen.

f. Der mit einem Siegel der Branchenleitsysteme ausgezeichnete Betrieb erhält das Nutzungsrecht für das offizielle Logo des beauftragten Siegels für zwölf Monate, in jedem Fall endet das Nutzungsrecht mit Beendigung der Vertragsbeziehung – gleich aus welchem Grund die Beendigung erfolgt.

g. Das Siegel ist nur für den im Auftrag genannten Betrieb gültig und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar.

h. Ein Anspruch auf Vergabe eines Siegels besteht nicht.

i. BUSCHE führt die Prüfung auf das beauftragte Siegel anhand des von der Auftraggeberin ausgefüllten Leitfadens und eines Auswertungssystems durch. Die Kriterien des Leitfadens sowie des Auswertungssystems können von BUSCHE jederzeit verändert beziehungsweise weiterentwickelt werden.

j. Die Auftraggeberin zeigt sich mit der Veröffentlichung der Vergabe des Siegels an ihren Betrieb sowie mit der Veröffentlichung der Auswertung des Leitfadens/der gemessenen Nachhaltigkeitsleistung in allen Print- und Online-Medien von BUSCHE sowie in den Print- und Online-Medien ihrer Partner einverstanden.

k. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

l. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Busche Verlagsgesellschaft mbH umgehend über Veränderungen, die Einfluss auf die Voraussetzungen für die Siegelvergabe des genannten Betriebs haben, zu informieren. Im Falle eines Betreiber- und/oder Inhaberwechsels dürfen die Nutzungsrechte für das Siegel-Logo nicht an den neuen Betreiber und/oder Inhaber weitergegeben werden. BUSCHE ist umgehend über einen Betreiber- und/oder Inhaberwechsel schriftlich in Kenntnis zu setzen. BUSCHE ist berechtigt, über die Belassung der Nutzungsrechte im Rahmen der Nachfolge zu entscheiden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

b. Der Rechnungsbetrag ist für zwölf Monate im Voraus bzw. vor Siegelvergabe im Voraus von der Auftraggeberin an BUSCHE zu zahlen und innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist die Auftraggeberin gem. 286 Abs. 3 BGB in Verzug.

c. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich in EURO auf das auf der Rechnung angegebene Konto von BUSCHE zu leisten. Die Vertreter von BUSCHE haben keine Inkassovollmacht.

d. BUSCHE behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Preissteigerungen eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

3. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

a. Der Siegel-Vertrag hat eine feste Laufzeit. Diese ergibt sich aus der Beauftragung. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern der Auftrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

b. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund oder in dem Fall, in dem die beantragte Siegelvergabe nicht erfolgen oder die vertraglich vereinbarte Leistung durch Gründe, die BUSCHE nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden kann, hat die Auftraggeberin eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % des Auftragswertes für die gesamte restliche Laufzeit zu entrichten.

c. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

d. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist es der Auftraggeberin untersagt, das Siegel bzw. das Siegel-Logo weiter zu nutzen. Es erfolgen keine Erstattungen der bereits bezahlten Entgelte an BUSCHE.

4. Lizenz- und Nutzungsrecht der Siegel-Logos

a. BUSCHE ist Rechteinhaberin der Siegel GreenSpoon, GreenNight und EcoSupplier mit entsprechenden Logos.

b. BUSCHE stellt nach erfolgreicher Vergabe des beauftragten Siegels der Auftraggeberin das Siegel-Logo zur Verfügung, damit diese das Siegel-Logo zum Zwecke der Kommunikation gegenüber Dritten nutzen kann.

c. Die Auftraggeberin darf das gelieferte Siegel-Logo – von einer verhältnisgleichen Gesamtvergrößerung oder Gesamtverkleinerung abgesehen – ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BUSCHE nicht verändern. Dabei müssen sämtliche Bestand­teile des Siegel-Logos gut erkennbar und die farbliche Gestaltung erhalten bleiben.

d. BUSCHE gewährt der Auftraggeberin das einfache, nicht ausschließliche und damit nicht exklusive Nutzungsrecht am Siegel-Logo sachlich und zeitlich beschränkt. Das Nutzungsrecht steht unter folgenden Einschränkungen:

aa. Das Nutzungsrecht des Siegel-Logos ist befristet auf die Vertragsdauer. Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist die Auftraggeberin nicht mehr berechtigt das Siegel-Logo zu nutzen.

bb. Die Auftraggeberin wird das Siegel-Logo ausschließlich für den Betrieb, für den der Auftrag erteilt wurde, nutzen. Die Nutzung des Siegel-Logos im Zusammenhang mit einem anderen Betrieb ist untersagt.

e. Die Auftraggeberin ist außer zu dem oben vereinbarten Zweck nicht berechtigt, das Siegel-Logo gewerblich zu nutzen. Verwertungsrechte werden nicht an die Auftraggeberin übertragen.

f. Beruht das Auswertungsergebnis auf Basis der Selbstevaluation auf falschen Angaben der Auftraggeberin bzw. dessen Mitarbeitenden, ist eine Verwendung des Siegel-Logos grundsätzlich nicht gestattet.

g. BUSCHE ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Auftraggeberin gegen eine Bestimmung der Lizenz- und Nutzungsrechte für das Siegel-Logo verstoßen hat und der Verstoß trotz schriftlicher Verwarnung durch BUSCHE und Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen seit Zugang der Verwarnung nicht abgestellt sein sollte. Im Falle der fristlosen Kündigung gilt die Bestimmung in Ziff. 3(c). Das Gleiche gilt für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Auftraggeberin sowie im Falle von betriebsbezogenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei der Auftraggeberin.

5. Gewährleistung und Produkthaftung

a. Die Auftraggeberin trägt für alle Produkte, die sie im Zusammenhang mit dem Siegel-Logo erstellt bzw. erstellen lässt, das Herstellungsrisiko.

b. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, BUSCHE im Innenverhältnis von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Herstellung, insbesondere aus Produkthaftung, freizustellen.

c. BUSCHE sind keine Rechte Dritter bekannt, die einer Nutzung des Siegel-Logos durch die Auftraggeberin entgegenstehen. BUSCHE wird die Auftraggeberin unverzüglich informieren, wenn ihr gegenüber derartige Rechte geltend gemacht werden sollten. BUSCHE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Benutzung des Siegel-Logos keine Rechte Dritter verletzt.

6. Unberechtigte Nutzung durch Dritte

a. Die Auftraggeberin wird BUSCHE unverzüglich informieren, wenn ihr eine drohende oder begangene Verletzung der Rechte von BUSCHE bekannt wird, z.B. auch, wenn sie davon erfährt, dass ein Dritter versucht, ein mit dem Siegel-Logo verwechslungsfähiges Kennzeichen schützen zu lassen. Sollte BUSCHE gegen derartige Rechtsverstöße vorgehen, wird die Auftraggeberin sie hierbei unterstützen.

b. Die Auftraggeberin wird BUSCHE ferner informieren, wenn sie von der unberechtigten Nutzung des Logos durch Dritte erfährt und BUSCHE bei der Abwehr solcher Rechtsverstöße unterstützen.

c. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, aus der Nutzung des Siegel-Logos keine Rechte gegen BUSCHE herzuleiten, insbesondere die rechtswidrige Nutzung durch Dritte nicht zu fördern oder mit dem Logo verwechslungsfähige Kennzeichen zu nutzen oder schützen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.

7. Haftungsbeschränkung

BUSCHE haftet für Schäden, die durch BUSCHE, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die BUSCHE eine Garantie übernommen hat und die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

8. Datenverarbeitung und Datenschutz

Sämtliche von der Auftraggeberin übermittelten personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc., werden von BUSCHE in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. BUSCHE ist berechtigt, personenbezogene Daten an von ihr mit der Durchführung der Vergabe des Siegels beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies nötig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann. Im Übrigen wird auf die unter https://www.busche.de/datenschutz/ abrufbare Datenschutzerklärung von BUSCHE verwiesen.

9. Schlussbestimmungen

a. Ist die Auftraggeberin Kaufmann im Sinne des HGB, hat sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz von BUSCHE. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz von BUSCHE vereinbart.

b. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

c. Alle Vereinbarungen, die zwischen BUSCHE und der Auftraggeberin zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden sind nicht getroffen.

d. Sollte eine dieser oder eine im Rahmen sonstiger Vereinbarungen getroffene Bestimmung unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.08.2023

Personenbezogene Hauptwörter gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d).